Wahlvorstand verhindert erfolgreich Täuschung
TGL nimmt nicht an der Betriebsratswahl teil.
Die Betriebsratswahlen 2022 haben begonnen. Das Bündnis Technik hat am Mittwoch seinen Wahlvorschlag mit den Kandidaten beim Wahlvorstand eingereicht. Unsere Liste ist ohne Mängel angenommen. Somit freuen wir uns schon jetzt auf den Wahlkampf und auf eine tolle Unterstützung durch Euch. Lasst uns gemeinsam erfolgreich sein, damit wir noch erfolgreicher Eure Interessen vertreten können.
Übrigens - die TGL hat keinen Wahlvorschlag eingereicht und nimmt somit nicht an der Betriebsratswahl teil. Es wurde zwar von Arbeitnehmern eine Liste eingereicht, die als Listenkennwort mit dem Gewerkschaftsnamen der TGL antreten wollten. Dies hat der Wahlausschuss sofort und erkannt und unterbunden. Der Wahlvorstand hat darauf zu achten, dass der Wähler nicht getäuscht wird. Eine Liste darf durch die Verwendung eines Kennwortes nicht unzutreffend den Eindruck erwecken, dass hinter ihr eine Gewerkschaft steht. Anhand des Listenkennwortes muss der Wähler stets erkennen können, ob es sich um einen echten Wahlvorschlag einer Gewerkschaft handelt – wie z.B. bei der ver.di, oder um einen Wahlvorschlag von einzelnen Arbeitnehmern.
Dieser Verwechselungsgefahr ist Abhilfe zu schaffen. Das hat der Wahlvorstand professionell erledigt.
Im Übrigen handelt es sich bei der TGL ohnehin nicht um eine im Konzern anerkannte Gewerkschaft. Diese Bestätigung liegt uns schriftlich vor. Im Konzern anerkannte Gewerkschaften sind beispielsweise die ver.di oder die IG Metall.
Der Begriff Gewerkschaft ist nicht geschützt. Jeder Verein darf sich so nennen, ohne tatsächlich den Status einer Gewerkschaft zu besitzen.
Ob die Kandidaten, die sich entschieden haben, auf einer Liste mit dem Namen TGL zu kandidieren sich nun getäuscht fühlen, oder die Kolleginnen und Kollegen, die für die Liste mit dem Namen TGL ihre Stützunterschrift geleistet haben, getäuscht wurden, mögen sie für sich selbst bewerten.
Da allerdings weiterhin unablässig mit dem Namen der TGL Wahlwerbung betrieben wird, liegt aus unserer Sicht eindeutig weiterhin der Versuch einer Täuschung des Wählers vor.
